AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum , Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Lizenzbedingung Digitale Medien
Mit dem Erhalt der Daten unserer Firma/ Agentur per Email, DVD und/oder eines physikalischen Produktes (CD-ROM, DVD, oder anderes Medium) oder durch Download von Digitalen Medien Dateien, erkennen Sie (erkennt der Käufer) die Gültigkeit dieser Vereinbarung an.
Wenn der Käufer diese Vereinbarung im Namen/im Auftrag Seines/Ihres Arbeitgebers eingeht, dann erstreckt sich die Gültigkeit dieser Vereinbarung sowohl auf den Arbeitgeber als auch auf ihn/sie als ein Repräsentant des Arbeitgebers. Sollten er/sie das Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber beenden, dann kann der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung auch weiterhin in Anspruch nehmen.
9.1 Definitionen
Digitale Medien Dateien sind jegliche Texturen, 3D-Modelle, Bilder, Animationen, Movie-Clips, Programme, Videos, Audio-Files oder andere digitale oder visuelle Aufnahmen und/oder Darstellungen jeglicher Form, die ein Käufer von "Dein Firmeneintrag" erwirbt, oder die ein Nutzer –direkt oder indirekt- von "Dein Firmeneintrag" erlangt.
9.2 Lizenzgewährung
Mit dem Kauf und Einsatz der Digitalen Medien Datei(en) erhält der Käufer eine nicht-exklusive Lizenz die Digitale Medien Datei(en) entsprechend nachstehenden Vorgaben und Bedingungen einzusetzen und zu modifizieren.
9.3 Lizenz
Die Digitale Medien Datei(en) kann in abgeleitete Arbeiten wie Animationen, Illustrationen, Film, Video, Fernsehen, Multimedia, Werbung, Live-Aufführungen, Internet, Präsentationen, Produkt- oder Druckaufträge (DVD, Unterhaltungs- und Trainingvideos, Musikvideos, Computerspiele, etc.) ohne zusätzliche Gebühren und –abgesehen von den untenstehenden Ausnahmen- ohne Einschränkungen eingesetzt werden.
Die Einschränkungen im Gebrauch sind die folgenden:
(a) Keine Digitale Medien Datei(en) kann in Gänze oder in Auszügen separat (alleinstehend) veröffentlicht, vermarktet, verteilt, übertragen, verkauft oder weiterlizensiert werden.
(b) Keine Digitale Medien Datei(en) kann als Bestandteil von Computergrafiken, Animationen, Softwareanwendungen oder anderen abgeleiteten Arbeiten verwendet werden wenn die Digitale Medien Datei(en) in Gänze oder in Auszügen so veröffentlicht, vermarktet, verteilt, übertragen, verkauft oder weiterlizensiert wird, dass jeglicher Teile von der ursprünglichen Digitalen Medien Datei(en) in ein wiederverkaufbares Format exportiert, extrahiert oder dekompiliert werden kann.
(c) Keine Digitale Medien Datei(en) kann in Gänze oder in Auszügen separat (alleinstehend) als „clip art" oder vergleichbares Format veröffentlicht, vermarktet, verteilt, übertragen, verkauft oder weiterlizensiert werden. Dies schließt Animationen, Bilder und Ähnliches ein welche von einer Spezialagentur/einem Spezialhändler derartiger visueller und audialer Medien weiterlizensiert oder anderweitig verteilt werden, und deren Hauptwert darin begründet ist, dass sie in einer Art und Weise ähnlich eines „clip art" verfügbar gemacht werden.
9.4 Einzellizenz
Die Digitale Medien Datei(en) kann zu jedem gegebenen Zeitpunkt nur auf einem Computer modifiziert, oder in unmodifizierter Form genutzt werden. Der Käufer kann die Digitale Medien Datei(en) nicht an andere Personen, Unternehmen oder Körperschaften zur Verfügung stellen, vermieten, leasen, verkaufen oder weiterlizensieren. Alles das durch den Einsatz der Digitale Medien Datei(en) geschaffen wird muss für den eigenen Gebrauch bestimmt sein.
Wenn die Digitale Medien Datei(en) auf einem Netzwerk verwendet wird und somit potentiell von mehreren Benutzer genutzt werden kann, dann muss von "Dein Firmeneintrag" ein Sondernutzungsrecht erworben werden.
9.5 Sonderlizenz
Für spezielle bzw. ausgefallene Projekte sind von "a r d e s i g n | Büro für Gestaltung, Andreas Recek" Sonderlizenzen erhältlich durch die Rechte erworben werden können die über die obengenannten hinaus gehen.
9.6 Besondere Einschränkungen
Die Digitale Medien Datei(en) kann unter keinen Umständen in Verbindung mit pornografischen, diffamierenden, obszönen, verleumderischen, betrügerischen, verletzenden, unsittlichen oder illegalen Anwendungen verwendet werden. Der Käufer bzw. der Nutzer trägt die volle Verantwortung für und alle rechtlichen Konsequenzen aus solchen Verwendungen.
9.7 Urheberrechte / Copyright
Alle Urheberrechte (Copyright) für die Digitale Medien Datei(en) sind im Besitz von "a r d e s i g n | Büro für Gestaltung, Andreas Recek" oder seinen Lizenznehmern (Agentur), und werden von deutschen Urheberrechtsgesetzen, internationalen Copyright-Gesetzen und –Vereinbarungen, und anderen einschlägigen Gesetzen geschützt. Keine Urheberrechte/Copyrights oder immaterielle Güterrechte werden an den Käufer abgetreten. "a r d e s i g n | Büro für Gestaltung, Andreas Recek" bleibt im Besitz aller Rechte die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung dem Käufer eingeräumt werden.
9.8 Haftung
"a r d e s i g n | Büro für Gestaltung, Andreas Recek" übernimmt weder Haftung für spezifische oder indirekte Schäden, noch für Folgeschäden oder Strafsanktionen (einschließlich und ohne Limitierung der Schäden aus dem Verlust von Unternehmensgewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen, oder jeglicher anderer geldlichen Verluste) welche aus dem erfolgreichen oder gescheiterten Gebrauch der Digitale Medien Datei(en) resultieren.
9.9 Vertragsbruch
Der Käufer erklärt sich einverstanden "a r d e s i g n | Büro für Gestaltung, Andreas Recek" von Regress- bzw. Schadensersatzansprüchen freizuhalten, bzw. für derartige Schäden und Haftungen zu entschädigen die sich in jeglicher Form aus dem Gebrauch der Digitalen Medien Datei(en) ergeben.
9.10
"a r d e s i g n | Büro für Gestaltung, Andreas Recek" gibt (gewährt) bezüglich dieser Digitalen Medien Datei(en) keine hierüber hinausgehenden Garantien oder Zusicherungen, und jegliche antizipierte inhärente Garantien betreffend Marktgängigkeit, Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck, Besitz-/Nutzungsrechte oder Schutz vor Rechtsverletzung sind hiermit dementiert.
9.11 Ergänzungen und Änderungen
"a r d e s i g n | Büro für Gestaltung, Andreas Recek" behält sich das Recht vor diese Vereinbarung jederzeit zu erweitern oder abzuändern.
9.12 Durchsetzbarkeit
Wenn irgend ein Teil dieser Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar wird, so wird dies nicht die Gültigkeit der anderen Vereinbarungsbestandteile beeinträchtigen, welche entsprechend ihres Wortlautes auch weiterhin gültig und durchsetzbar bleiben. Wenn irgend ein Teil dieser Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar wird, so wird dies nicht die Gültigkeit der anderen Vereinbarungsbestandteile beeinträchtigen, welche entsprechend ihres Wortlautes auch weiterhin gültig und durchsetzbar bleiben.
(13) Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen und Vorschriften die in Bielefeld, Deutschland geltendes Recht sind. Gerichtsstand ist Bielefeld, Deutschland.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
10.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
